Regelmäßig haben Eheleute ein Interesse daran, ein gemeinsames Testament zu verfassen, weil sie mit der vom Gesetz vorgesehenen Erbfolge nicht einverstanden sind. Denn ohne ein gemeinsames Testament, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Haben Eheleute Kinder, vielleicht auch aus erster oder zweiter Ehe, könnten die Pflichtteile der Kinder die wirtschaftlich sichere Situation des überlebenden Ehegatten (einer der beiden Partner einer Ehe) gefährden. Wird jedoch ein solch gemeinsames Testament erstellt, spricht der Gesetzgeber vom sogenannten »Ehegattentestament«.
Bei Ehepaaren beliebt: Das Berliner Testament
Nach dem Tod eines Partners soll oft der länger lebende Ehepartner wirtschaftlich versorgt werden und das Erbe vollständig bekommen. Nach dieser als »Berliner Testament« bekannten Variante der Erbfolge, erbt der längerlebende Ehepartner erst einmal alles. Erst nach dem Tod des Alleinerben erben die Kinder (sog. Schlusserben) der Eheleute.
Sicherheit durch »wechselbezügliche« Verfügungen im Ehegattentestament
Produktinformation
Herausgeber : Wolters Kluwer Steuertipps GmbH; 1. Edition (24. August 2022)
Sprache : Deutsch
Taschenbuch : 285 Seiten
ISBN-10 : 396533199X
ISBN-13 : 978-3965331990
Abmessungen : 20.8 x 1.5 x 15 cm
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